Allgemeine-Informationen
Die in meiner Praxis angebotenen psychotherapeutischen Behandlungen werden in der Regel sowohl von den gesetzlichen als von auch den privaten Krankenkassen bezahlt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß es sich dabei um die Behandlung einer seelischen Erkrankung handelt und daß die geplante Behandlung eine ausreichend gute Aussicht auf Erfolg hat. Um letzteres beurteilen zu können, sehen die Richtlinien zunächst fünf sogenannte probatorische Sitzungen vor, bevor die eigentliche Therapie bei der Krankenkasse beantragt und in der Regel dann auch bewilligt wird.

Die Richtlinien der meisten privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe entsprechen weitgehend der gesetzlichen Krankenversicherungen, im Zweifel sollten jedoch die Versicherungsbedingungen zu Rate gezogen werden.


Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
Familien- und Systemische-Therapie
Gestalt-Therapie